
PSYCHOTHERAPIE
für Kinder und Jugendliche
Jedes Kind und jede*r Jugendliche kann im Laufe des Lebens Zeiten, in denen Sorgen, Ängste oder Konflikte überhandnehmen.
In meiner Praxis biete ich einen geschützten Raum, in dem wir gemeinsam verstehen, woher die Schwierigkeiten kommen – und was helfen kann, damit es wieder leichter wird.
Mein therapeutischer Ansatz ist die kognitive Verhaltenstherapie (VT): lösungsorientiert, wissenschaftlich fundiert und individuell auf jedes Kind zugeschnitten.
Ich arbeite mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen bis 21 Jahre und Eltern und Bezugspersonen, die sich Begleitung oder Beratung wünschen.
„Jedes Kind trägt die Fähigkeit in sich, über sich hinauszuwachsen – manchmal braucht es nur jemanden, der daran glaubt.“
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Eine Psychotherapie kann helfen, wenn Belastungen über längere Zeit bestehen, der Alltag schwerfällt oder sich das Verhalten stark verändert hat.
Ich unterstütze Kinder und Jugendliche unter anderem bei folgenden Themen:
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Ängste und Phobien (z. B. Trennungsangst, Schulangst, soziale Ängste, Prüfungsangst)
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Depressive Verstimmungen, Antriebslosigkeit oder Rückzug
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Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
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Essstörungen (z. B. Magersucht, Bulimie, Binge Eating)
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Emotionale Instabilität und Selbstwertprobleme
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Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS/ADS)
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Schulschwierigkeiten und Leistungsdruck
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Aggressives oder oppositionelles Verhalten
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Belastungen durch Trennung, Mobbing oder Verluste
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Trauerarbeit
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Psychosomatische Beschwerden (z. B. Kopf- oder Bauchschmerzen ohne medizinische Ursache)
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Schlafstörungen wie z.B. Ein- und Durchschlafprobleme, Albträume
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Unsicherheiten bzgl. der eigenen Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung
Ich biete Psychotherapie an für:
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Selbstzahler*innen
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Privatversicherte
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Gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Psychotherapie das Richtige ist, können Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
Ablauf
Erstkontakt und Kennenlernen
Der erste Schritt ist ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und Ihre Anliegen besprechen.
Hierbei geht es darum zu prüfen, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob „die Chemie stimmt“.
Gemeinsam klären wir:
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Welche Schwierigkeiten bestehen aktuell?
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Welche Unterstützung ist sinnvoll?
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Welche Ziele möchten Sie oder Ihr Kind erreichen?
Probatorische Sitzungen
In den sogenannten probatorischen Sitzungen erfolgt eine genauere Diagnostik und der erste Aufbau einer therapeutischen Beziehung.
Wir besprechen die bisherigen Erfahrungen, führen Gespräche mit Eltern (und ggf. Lehrkräften) und entwickeln einen ersten Behandlungsplan.
Anschließend kann gemeinsam entschieden werden, ob eine Psychotherapie bei mir begonnen wird.
Beginn der Therapie
Sobald die Probatorik abgeschlossen ist und die Kostenübernahme geklärt ist, kann es los gehen: ich sehe meine Patient*innen in der Regel einmal pro Woche zu einem festen Termin für 50 Minuten. Bei Kindern wird eine Begleitung durch eine Bezugsperson vorausgesetzt, Jugendliche können diese Termine alleine wahrnehmen. In regelmäßigen Abständen, meistens einmal pro Monat führe ich ein Elterngespräch, welches in der Regel auch 50 Minuten dauert.
Natürlich halte ich mich in meiner Arbeit an die Schweigepflicht, welche auch gegenüber den Erziehungsberechtigten gilt.
Kosten & Kostenerstattung
Privatversicherte:
Als Privatversicherte*r hängen die Kostenerstattung sowie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. Bitte nehmen Sie vor Antritt des Erstgesprächs Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erfragen Sie, ob die Kosten für die Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen werden und ob eine Antragstellung notwendig ist.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Therapie werden bei Privatversicherten bei Vorliegen einer Diagnose in der Regel von privaten Versicherungen und der Beihilfe übernommen.
Privat Selbstzahler*innen:
Hier ist kein Antragsverfahren notwendig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt, wobei sich auch hier das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.
Kosten werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über Ihre Vertragsbedingungen.
Selbstzahler*innen:
Natürlich kann die Therapie auch privat bezahlt werden. Hier ist dann kein Antragsverfahren notwendig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt, wobei sich auch hier das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richtet.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren):
Auch gesetzlich Versicherte können unter Umständen eine Behandlung bei mir beginnen, wenn kein Psychotherapieplatz bei einer/ einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten*in verfügbar ist.
In diesem Fall kann die Krankenkasse die Kosten im sogenannten Kostenerstattungsverfahren übernehmen.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse und alle hierzu erforderlichen Unterlagen.